Stellungnahme des IVD zum Rechtsstreit gegen Fa. Imakler

04.03.2009 In dem Rechtsstreit vor dem LG Frankfurt klagt der IVD gegen Fa. Imakler wegen der gesetzeswidrigen Verwendung des Begriffs der Maklertätigkeit.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in den Regelungen über den Maklervertrag fest, dass ein wesentlicher Bestandteil eines Maklervertrages die erfolgsabhängige Vergütung nach erbrachter Leistung des Immobilienmaklers ist.

Nach Auffassung des IVD liegt kein Maklervertrag vor, wenn zwischen einem Immobilienkunden und einem Immobilienmakler ein Vertrag mit einer pauschalen Vergütung geschlossen, die nicht an einen Erfolg, z.B. der Verkauf einer Immobilie geknüpft ist. Der IVD ist ferner der Auffassung, dass die Erbringung nur eines Teils einer marktüblichen Dienstleistung eines Immobilienmaklers nicht als „Maklerleistung“ bezeichnet werden darf.

In erster Instanz hat das LG Frankfurt die Sichtweise des Immobilienverbandes nicht bestätigt. Dazu sagt Peter Landmann, Vorsitzender des Immobilienverbandes IVD in der Region Nord: „Für uns als Berufsverband der Immobilienmakler ist dies eine grundsätzliche berufspolitische Frage. In diesem Rechtsstreit geht es darum, dass nur das als Maklerleistung bezeichnet werden darf, was auch wirklich eine Maklerleistung ist. Wir haben Verantwortung gegenüber dem Verbraucher und gegenüber den Mitgliedern unseres Berufsverbandes, dass wir ordnungsgemäß aufklären. Deshalb werden wir auch nach einer Prüfung der Begründung des LG Frankfurt für dieses erstinstanzliche Urteil voraussichtlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.“

Der IVD Bundesverband teilt diese Auffassung. In Deutschland arbeiten ca. 12.000 Immobilienmakler mit dem Leitbild des Maklervertrages aus dem BGB, also einer erfolgsabhängigen Vergütung. Jetzt kommen einige Dienstleister auf den Gedanken, einen Teil der umfassenden Beratung des Immobilienmaklers zu erbringen und dafür auch nur einen Teil der Vergütung in Form eines Festpreises zu verlangen. Wir halten dies für eine Irreführung des Verbrauchers. Für uns als IVD ist es sehr wichtig, dass wir den Verbraucher verbindlich beraten können, was ein Kunde von einem Makler an Leistung verlangen kann und was dafür zu bezahlen ist. Wir halten uns dabei an das gesetzliche Leitbild.

Quelle: ivd.net