Vertrauensschaden-Versicherung
Ab 1. Januar 2009 gilt für alle IVD-Mitglieder die Vertrauensschadenversicherung. „So können wir sicherstellen, dass alle Vermögenswerte, die Immobilienmakler oder Verwalter von ihren Kunden treuhänderisch entgegen nehmen, umfassend geschützt sind“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. Die Einführung der Versicherung haben die Mitglieder des IVD auf dem Deutschen Immobilientag des Verbands am 30. Mai 2008 in Nürnberg verabschiedet.
Die Versicherung schließt der IVD Bundesverband generell für alle seine Mitglieder ab. Die Versicherungssumme beträgt je Schadensfall 150.000 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen, wenn die treuhänderisch verwalteten Beträge größer sind. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass Kunden von IVD-Mitgliedern zu finanziellem Schaden kommen, sollten IVD-Mitglieder, Mitarbeiter der Firmen oder Zeit- und Fremdpersonal Treuhandgelder veruntreut haben. In dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag werden alle Mitglieder des IVD Bundesverbandes automatisch mitversichert. Dies gebe die Gewähr, dass alle Kunden von IVD-Mitgliedern im Versicherungsfall entschädigt werden.
Den guten Ruf seiner Mitglieder fördert der IVD auch mit Ratgeber-Pressetexten zu verbraucherrelevanten Themen, die von vielen Redaktionen und Nachrichtenagenturen veröffentlicht werden.