Drei Kernforderungen des IVD zur Förderung des Wohneigentums
Die drei Kernforderungen des IVD zur Förderung des Wohneigentums zielen auf steuerpolitische Verbesserungen zur Förderung der Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ab. So soll der private Schuldzinsenabzug wieder eingeführt, Erstkäufer von der Grunderwerbsteuer freigestellt sowie die Anschaffung selbstgenutzten Eigentums durch Abzug von der Steuerschuld gefördert werden. „Das Steuerrecht muss in Bezug auf Wohneigentum geändert werden. Der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie ist eine sehr wichtige Säule der privaten Altersvorsorge“, sagt Kießling. Darüber hinaus habe der Erwerb des Wohneigentums wesentliche konjunkturelle Effekte: Neubau, energetische Sanierung und Renovierung kämen ganz überwiegend den klein- und mittelständischen Unternehmen des Handwerks zu Gute.
Außerdem sollten steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung geschaffen werden. Häufig seien Sanierungen aus steuerlichen Gründen nicht rentabel und blieben daher aus. Auch eine Modernisierung und Liberalisierung des Mietrechts sei notwendig. „Es wäre wünschenswert, die Kosten für den Klimaschutz fairer auf beide Schultern – die des Vermieters und auch die des Mieters – zu verteilen. Denn Klimaschutz zum Nulltarif gibt es nicht“, sagt Kießling.
Der komplette Maßnahmenkatalog, der in Zusammenarbeit mit dem renommierten Steuerrechtler Hans-Joachim Beck, Berlin, entstanden ist, ist in ausführlicher Form auf der Website des IVD
www.ivd.net kostenlos erhältlich.