Durch die gezielte und strukturierte Vorgehensweise konnte ein umfängliches Bild vom Berliner Mietwohnungsmarkt gezeichnet werden.
Im Gegensatz zum Berliner Mietspiegel 2009 rangieren die festgestellten Neuabschlussmieten rd. 20 % über den offiziellen Mietspiegelwerten. Der Grund hierfür ist die gesetzliche Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete, die neben Neuabschlussmieten auch veränderte Bestandsmieten der letzten 4 Jahre beinhaltet. Der IVD Berlin-Brandenburg macht mit dieser Veröffentlichung deutlich, dass der Berliner Mietspiegel bei Neuvermietungen nicht maßgeblich ist.
Vielmehr entscheidet Angebot und Nachfrage über den Mietzins. Bei Vermietern und Mietern gibt es immer wieder Verwirrung um die „richtige“ Miete. Mit dem nun vorliegenden Marktmietspiegel wird die Transparenz erhöht, was dem Interessensausgleich förderlich ist.